Antragstellung erfolgreich – wir freuen uns sehr, dass die EU-Förderung für den DAISEC als European Digital Innovation Hub (EDIH) um weitere drei Jahre verlängert wurde. Damit können wir ab Januar 2026 gemeinsam mit unseren Partnern im DAISEC-Konsortium den Einsatz von KI-Anwendungen sowie die digitale Sicherheit in KMU und öffentlichen Einrichtungen in Niedersachsen – und darüber hinaus – weiter vorantreiben.

Diese Verlängerung ist ein klares Signal für das Vertrauen in unsere Arbeit und unsere Vision, die Digitalisierung in unserer Region nachhaltig zu stärken. Ein großes Dankeschön an alle Beteiligten für ihr Engagement und die erfolgreiche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und für die Stellung des Förderantrags. Wir blicken mit Zuversicht auf die kommenden Jahre voller Ideen, Innovationen und Wirkungen!

Ausrichtung des EDIH bleibt bestehen

Seit dem 01. Januar 2023 ist der DAISEC offiziell ein European Digital Innovation Hub (EDIH) und wird von der EU als Teil des Programms Digitales Europa mit 50% gefördert. Die andere Hälfte der Fördersumme setzt sich aus nationaler Kofinanzierung zusammen. Als EDIH unterstützt der DAISEC besonders KMU und den öffentlichen Sektor dabei, KI-Technologien und Cybersicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben einzusetzen.

Als Hauptfokuspunkte des DAISEC stehen dabei weiterhin niedersächsische Unternehmen aus Handwerk und Produktion sowie Einrichtungen des öffentlichen Sektors im Mittelpunkt, die durch den ganzheitlichen Ansatz des Hubs von der ersten Bedarfsanalyse bis zur Umsetzung bei ihren Vorhaben unterstützt werden. Hierfür arbeitet das Expertenteam des DAISEC eng miteinander sowie mit den Partnern des DAISEC-Konsortiums zusammen. Gemeinsam wollen alle Akteure im DAISEC die Unternehmen bei ihrer zukunftsfähigen und innovativen Weiterentwicklung begleiten, um die regionale Wirtschaft nachhaltig zu stärken.

Kofinanziert von der Europäischen Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors/der Autoren
und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.

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