Ab dem 2. Februar 2025 gilt eine neue EU-weite Regelung: Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende „KI-Kompetenz“ verfügt. Dies ist Teil der europäischen KI-Verordnung („AI Act“), die seit August 2024 schrittweise umgesetzt wird. Ziel der Schulungspflicht ist es, einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI zu gewährleisten, wobei technische, rechtliche und ethische Aspekte vermittelt werden sollen.
Umsetzung noch unklar, Sorgfaltspflicht greift bereits
Da es bisher keine konkreten Vorgaben zur Umsetzung gibt, handelt es sich zunächst um eine Sorgfaltspflicht der Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeitenden. Unternehmen tragen die Verantwortung, Schulungsmaßnahmen rechtzeitig einzuleiten, um mögliche Haftungsrisiken zu vermeiden. Sollte ein Schaden durch KI entstehen, könnten Firmen haftbar gemacht werden, wenn sie die Schulungspflicht vernachlässigt haben. Experten empfehlen jedoch, nicht abzuwarten, sondern bereits jetzt Maßnahmen wie Schulungen oder Weiterbildungen einzuführen.
Anlaufstellen und Unterstützung
Unternehmen können sich zum Thema KI bei öffentlich geförderten Einrichtungen, wie den European Digital Innovation Hubs oder Mittelstand-Digital Zentren, sowie Verbänden wie Bitkom informieren. Unsere DAISEC Webinare und Schulungen, wie das aktuell laufende Qualifizierungsprogramm Digitalisierungsmanager oder die KI- Informations- und Schulungsreihe, bieten bereits jetzt praktische Unterstützung.*
Wann gibt es Kontrollen?
Bis zum 2. August 2025 müssen die EU-Mitgliedstaaten eine nationale Aufsichtsbehörde benennen. In Deutschland könnte die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde vorgesehen werden.
Unternehmen sollten jetzt aktiv werden, um ihre Mitarbeitenden auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen.
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Artikel 4 der KI-Verordnung:
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“
MDR: KI-Schulungspflicht für Personal?
*Welche konkreten Schulungsinhalte später offiziell von der Aufsichtsbehörde für die Erfüllung der Schulungspflicht anerkannt werden, ist bislang noch unklar.