Wirksam ab dem 02. August: Die Transparenzpflicht aus der KI-VO

23.07. | 13:30 – 14:00
Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten doch je nach Risikostufe gelten unterschiedliche Fristen. Die Transparenzpflicht aus Art. 50 KI-VO gilt ab dem 02.08.2026. und steht somit unmittelbar vor der Tür. Spätestens jetzt müssen Sie sich fragen: welche Inhalte muss ich als KI-generiert kennzeichnen?
Unser Angebot
Pia Staudenmaier (Volljuristin und wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts für Rechtswissenschaften an der TU Braunschweig) gibt Ihnen eine Hilfestellung ihre Compliance mit der KI-VO ohne großen Aufwand festzustellen. Sie werden befähigt die Vorschrift selbst umzusetzen oder selbst einzuschätzen, ob Sie weitere Hilfe benötigen.
Lerninhalte
– Eine kurze Einführung in die KI-VO
– Welche Inhalte muss Ihr Unternehmen kennzeichnen?
– Gibt es Sanktionen? Was ist zu befürchten von der Umsetzung?
Zielgruppe und Vorkenntnisse
Keine Vorkenntnisse erforderlich.
Gebühren
Diese Veranstaltungsreihe ist kostenfrei.
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Transparenzpflicht aus der KI-VO
Organisatorisches
Die Veranstaltung wird online durchgeführt. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Zugangslink per E-Mail. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, um sich einen Platz zu sichern und alle wichtigen Informationen vor der Veranstaltung zu erhalten.
Veranstaltungsort

